has gloss | deu: Der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) ist die Berufungsinstanz gegen die Endentscheidungen der Nichtigkeitsabteilungen des Österreichischen Patentamts. Er kann nach der Patentrechts- und Gebührennovelle 2004 auch mit der Beschwerde gegen Beschlüsse der Beschwerdeabteilung des österreichischen Patentamts angerufen werden. Seine Zuständigkeit erfasst auch Gebrauchsmuster- und Geschmacksmustersachen. Der OPM hat seinen Sitz in Wien; die Kanzleigeschäfte werden vom Österreichischen Patentamt geführt. |