German |
has gloss | deu: Mit dem Begriff Personal-Service-Agentur (PSA) werden die nach § 37c des dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) bei den Agenturen für Arbeit einzurichtende Stellen bezeichnet. Ihre Bezeichnung als Personal-Service-Agentur ist auf das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zurückzuführen. Es ist Bestandteil der Agenda 2010 und des Hartz-Konzepts. Jede Agentur für Arbeit hatte die Einrichtung mindestens einer PSA sicherzustellen; seit dem 1. Januar 2006 entfiel diese Verpflichtung und es steht den Agenturen frei, dieses Instrument zu nutzen oder nicht. (§ 37c Absatz 3–5 SGB III -Alt-) |
lexicalization | deu: Personal Service Agentur |
lexicalization | deu: Personal-Service-Agentur |
lexicalization | deu: Personalservice-Agentur |
lexicalization | deu: PersonalServiceAgentur |