has gloss | deu: Württembergische Landstände spielten sowohl in der Zeit des Herzogtums als auch der des Königreichs eine bedeutsame Rolle im politischen Geschehen Württembergs. Dabei sind zwei historische Abschnitte zu unterscheiden. Der erste und bei weitem längere historische Abschnitt beginnt mit den dokumentierten altwürttembergischen Landtagen des Jahres 1457 in Stuttgart und Leonberg. In Württemberg schied der Adelsstand mit der Reformation aus der Landschaft aus. Die beiden verbliebenen Stände, die evangelische Geistlichkeit und das Bürgertum, versammelten sich in den Landtagssitzungen gemeinsam und nicht wie in den anderen deutschen Territorien üblich getrennt in die drei klassischen Stände Adel, Klerus und Bürgertum. Die Geistlichkeit und das Bürgertum verschmolzen im Laufe des 16. Jahrhunderts zu einem einzigen Stand, der württembergischen Ehrbarkeit. |