| has gloss | deu: In Hamburg ist der Bezirksamtsleiter (in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg als Bezirksleiter bezeichnet) der jeweilige Kopf der örtlichen Verwaltung in den sieben Bezirken; dieser Posten wird normalerweise öffentlich ausgeschrieben, ein(e) Kandidat(in) von der Bezirksversammlung gewählt und dann in der Regel von der Hamburgischen Landesregierung, dem Senat, für 6 Jahre eingesetzt. Dieser Modus gilt seit dem Bezirksverwaltungsgesetz vom 22. Mai 1978. Vorher wurde der Bezirksamtsleiter durch den Senat im Einvernehmen mit der Bezirksversammlung ernannt. |