has gloss | deu: Der Bundeswehrdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht (BWDA), oft zusammen mit seinen Bediensteten als „Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft“ bezeichnet, ist nicht nur Behördenleiter, sondern vielmehr organisationsrechtlich selbst eine Bundesoberbehörde bzw. funktional eine Justizbehörde und vertritt in der Berufungsinstanz eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens den Bundesminister der Verteidigung und die übrigen Einleitungsbehörden der Bundeswehr vor den Wehrdienstsenaten des Bundesverwaltungsgerichts. |