| has gloss | deu: Die Rektoren der Universität Wittenberg wurden in der Regel semesterweise gewählt. Das Sommersemester (folgend SS bezeichnet) begann im Regelfall am 1. Mai und das Wintersemester (folgend WS bezeichnet) variierend um den 18. Oktober. Die Wahl des Rektors war von der Zugehörigkeit zu den vier Fakultäten, der philosophischen, der theologischen, der juristischen und der medizinischen Fakultät, der Wittenberger Universität abhängig. Durch die angewandte Praxis, Adlige mit dem Titel eines Rektors zu bekleiden, übernahmen die gewählten akademischen Kräfte das Amt des Prorektors. Daher sind diese gesondert angegeben. Beim Tod eines Rektors während seiner Amtszeit trat an seine Stelle ein Vertreter, häufig der Amtsvorgänger. |