has gloss | deu: Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts des Bundes, eines Bundeslandes, von Gebietskörperschaften oder anderen Öffentlichen Haushalten (Sondervermögen, Fonds Deutsche Einheit, ERP-Fonds, Öffentliche Stiftungen, etc.) bei einer deutlichen Abweichung vom Haushaltsplan. Ein Nachtragshaushalt ist dann aufzustellen, wenn außer- oder überplanmäßige Ausgaben oder außer- bzw. überplanmäßige Einnahmen bzw. Mindereinnahmen absehbar sind. |