| has gloss | deu: Unter einem Rentenberater versteht man eine Person, die als zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts behördlich zugelassen ist. Tätigkeitsfeld Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters umfasst vorrangig alle sozialrechtlichen Sachgebiete, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen. Dazu gehören neben dem Bereich Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere auch die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung sowie das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. Der freiberufliche Rentenberater vertritt seinen Mandanten dabei gerichtlich (bei Zulassung auch als Prozessagent) und außergerichtlich. Diese Tätigkeit innerhalb des beschränkten Tätigkeitsfeldes nimmt insoweit rechtsanwaltsähnlichen Charakter an, da sie zum Beispiel neben reiner Rentenüberprüfung und -berechnung auch die Antragstellung, Anspruchsverfolgung und -durchsetzung umfasst. |