e/de/Vorführung (Recht)

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instance ofe/Legal case
Meaning
German
has glossdeu: Eine Vorführung ist in erster Linie das Herbeischaffen eines Gefangenen vor ein Strafgericht oder vor einen Landgerichtsarzt durch den Vorführdienst der Justiz bzw. Polizei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Privatklage-, in Strafsachen und in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Des Weiteren sind im deutschen Recht auch Sonderfälle vorgesehen (siehe unten).
lexicalizationdeu: Vorführung

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Word: (case sensitive)
Language: (ISO 639-3 code, e.g. "eng" for English)


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