| has gloss | deu: Eine Zunftordnung war seit dem Aufkommen der Zünfte im frühen Mittelalter die schriftlich gefassten Statuten und Vorschriften einer Handwerkszunft. Sie beinhaltete, angefangen von den Eintrittsvoraussetzungen, die Beschreibung der Zunftorgane und des Handwerkszeichens, die Ausbildung mit Lehr-, Wander-, Gesellenjahren, Zunftknecht (Geselle), Berufsausübung, Erlangung des Meistergrades, Zunftgericht und Beisitzer, Mitgliederversammlung, Strafen für Vergehen innerhalb der Zunft, Wettbewerbsvorschriften, Gefahrenabwehr, Kundenschutz, wirtschaftliches Handeln, soziale Sicherung, Zunftharmonie und Moral. Z. B. hatten die Rotschmiede (Messinggießer) in Nürnberg, eine Spezialität dort, eine nur in Nürnberg gültige, streng überwachte Zunftordnung. Messinggießen galt danach nicht als freie Kunst, sondern als strenges Handwerk und wurde demgemäß behandelt. Die Rotschmiedezunftordnung setzte vier Lehrlings- und sechs Gesellenjahre fest, die Zahl der Lehrlinge und Knechte (Gesellen) war begrenzt, Wanderjahre waren untersagt - aus Gründen der Geheimhaltung. Auch die Art und Zahl der anzufertigenden Meisterstücke waren darin festgeschrieben. |