Information | |
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instance of | (noun) a personal tax levied on annual income income tax |
Meaning | |
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German | |
has gloss | deu: Doppelte Haushaltsführung (dH) ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beruflich tätig ist und auch am Ort der Berufstätigkeit übernachtet (Zweitwohnung). Notwendige Mehraufwendungen, die einem Nichtselbständig tätigen (Arbeiter oder Angestellter) wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten gemäß § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG. Gewerbetreibende oder Selbständige machen die doppelte Haushaltsführung als Betriebsausgabe geltend gemäß § 4 Absatz 5 Nummer 6 EStG in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG. Die Finanzverwaltung hat in R 4.12 Abs. 3 EStR, R 9.11 LStR und in H 9.11 LStH Stellung genommen. |
lexicalization | deu: doppelte Haushaltsführung |
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