| has gloss | deu: Als Zitiergebot bezeichnet man die in des deutschen Grundgesetzes festgelegte Pflicht des Gesetzgebers, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot ist das Gesetz verfassungswidrig. Ein Zitiergebot im weiteren Sinne kennt das Grundgesetz noch in , wonach Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung, einem Bundesminister oder einer Landesregierung erlassen werden, deren gesetzliche Rechtsgrundlage angeben müssen. Es gibt aber darüber hinaus auch viele einfachrechtlichen Zitiergebote. |